Künstlersozialabgaben

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Rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten sind in Deutschland über die Künstlersozialversicherung abgesichert. Über dieses „soziale Rückgrat“ der Kultur- und Kreativwirtschaft erhalten sie einen vollwertigen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungsbeiträge verteilen sich dabei auf mehrere Schultern: Die eine Hälfte trägt der Versicherte selbst, die andere wird von Verwertern der künstlerischen und publizistischen Leistungen (über die Künstlersozialabgabe) und über einen Bundeszuschuss finanziert.

Unser Merkblatt erklärt Ihnen,

  • wann Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind,
  • wie sich die Künstlersozialabgabe berechnet,
  • welche Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten für abgabepflichtige Unternehmen gelten und
  • was bei Betriebsprüfungen zu beachten ist.