Neben der klassischen „Lohntüte“ nutzen Arbeitgeber immer häufiger Sachzuwendungen, um ihren Arbeitnehmern zusätzliche Anreize zu bieten. Der positive Effekt liegt auf der Hand: Geschickt eingesetzt, senken diverse Sonderregelungen bei Sachlohn die Steuer- und damit auch die Sozialabgabenlast.
Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der sogenannten Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 € zu. Auf den folgenden Seiten lesen Sie, wie die Arbeitsparteien diese Freigrenze optimal nutzen können. Dies gelingt aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch mit Gutscheinen oder Tankkarten, über die der Empfänger monatlich Waren und Dienstleistungen für maximal 44 € beziehen bzw. für diesen Betrag tanken kann. Auch über die hierbei zu beachtenden Besonderheiten informieren wir Sie in dem vorliegenden Merkblatt Gutscheine und Tankkarten ausführlich.