Die Installation einer Photovoltaikanlage auf Häuserdächern, die Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandelt, wird für viele Bürger immer attraktiver. Der auf diese Weise gewonnene Strom wird selbst genutzt und häufig auch an einen Energieversorger verkauft und in das Stromnetz eingespeist. Es besteht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber. Als Inhaber von Photovoltaikanlagen erhalten Sie eine auch steuerlich relevante Einspeisevergütung nach einem gesetzlich geltenden Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh) auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Durch diese Regelung bleibt der Vergütungssatz für den gesamten Vergütungszeitraum von 20 Jahren unverändert und wird Ihnen gesetzlich garantiert.
Im Folgenden wird Ihnen ein Überblick über die verschiedenen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf Ein- und Mehrfamilienhäusern gegeben.
Solaranlagen werden nach ihrer Nennleistung unter Standardbedingungen klassifiziert, was in der Einheit Kilowatt peak (kWp) ausgedrückt wird und im Folgenden ebenfalls genutzt wird. Bei dieser Einheit handelt es sich um die Nennleistung einer Anlage bei definierten Standardtestbedingungen.
Erfahren Sie in unserem Merkblatt Photovoltaikanlagen, was es steuerlich zu beachten gilt.