Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

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Während nach dem Erbfall nur noch wenige Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerreduzierung zur Verfügung stehen, sieht das bei einer Schenkung anders aus. Hier bestehen bei geschickter Gestaltung vielfältige Möglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren. Diese sollten bei Überlegungen zu Schenkungen vorab miteinbezogen und abgewogen werden.

Wie das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) anzuwenden ist, ergibt sich insbesondere aus den Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR). Informationen hierzu, finden Sie in unserem Merkblatt Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.