Im Umsatzsteuerrecht sorgt seit seiner Einführung die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) für große Verwirrung. Es ist schwer, den Überblick darüber zu behalten, welche Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Regelung betroffen sind.
Damit Sie in dieser komplexen Materie nicht den Überblick verlieren, haben wir in diesem Merkblatt die wichtigsten Fakten für Sie gesammelt. Spezielle Fragen zum Reverse-Charge-Verfahren können Sie gerne im Rahmen eines Termins persönlich mit uns besprechen.
Selbst wenn der Empfänger Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, ist das für Sie keine Vereinfachung. Denn wenn Sie eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausstellen, drohen Ärger und Steuernachzahlungen. Dieses Video zeigt Ihnen anhand der aktuellsten Rechtslage, wann Sie von der sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft betroffen sind und wie Sie richtig damit umgehen.