Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmern, Freiberuflern und Landwirten – als Bilanzierende oder Einnahmenüberschussrechner –, die Anschaffung oder Herstellung zukünftiger beweglicher Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90 % betrieblich genutzt werden, im Rahmen ihrer Gewinneinkünfte teilweise aus ersparten Steuern zu finanzieren. Das steuerliche Jahresergebnis bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und aus Land- und Fortwirtschaft des laufenden Jahres wird dazu vorab um bis zu 40 % der Summe, die für künftige Investitionen in das Betriebsvermögen eingeplant sind, gemindert.
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Bis zu 40 % der geplanten Ausgaben können Sie bereits 3 Jahre vor der Anschaffung geltend machen und so Ihre Steuerlast senken. Möglich macht das ein Investitionsabzugsbetrag. Wie Sie ihn nutzen, erfahren Sie in unserem Video.