Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
die Regelungen zu den Soforthilfen des Bundes und des Landes Hessen wurden nunmehr weiter konkretisiert und wir möchten Ihnen hier nun ein Update zu den Entwicklungen geben:
Der Antrag zur Soforthilfe des Bundes und des Landes Hessen ist nun freigeschaltet: http://www.rpkshe.de/coronahilfe/
Hinweise und Ausfüllhilfen finden Sie hier: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Die Ausfüllhilfe haben wir Ihnen hier hinzugefügt. Es wichtig, dass Sie die dort aufgeführten Hinweise beachten: Nach wie vor gilt, dass diese Soforthilfen für Unternehmen gedacht sind, welche aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage oder in massive Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Inwieweit privates Eigenkapital eingesetzt werden muss, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten. Im Moment heißt es dazu: Private Rücklagen, wie z.B. die Lebensversicherung, müssen nicht aufgebraucht werden, um den Zuschuss zu beantragen. Es müssen allerdings die tatsächlichen Einnahmen oder realisierbare Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und verfügbare betriebliche Kreditmittel mit in die Liquiditätsplanung einbezogen werden.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Zusammenstellung der entsprechenden Unterlagen benötigen.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Frist zur Antragstellung nunmehr auf den 31. Mai 2020 verkürzt worden ist.
Bonuszahlungen an Arbeitnehmer:
Laut aktuellen Pressemitteilungen ist seitens Herrn Bundesfinanzminister Olaf Scholz geplant, steuerfreie Bonuszahlungen an Arbeitnehmer bestimmter Branchen zu ermöglichen. Hierzu sind aber noch keine konkreten Verfügungen bekannt. Auch hier halten wir Sie auf dem Laufenden.
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne, bitte sprechen Sie uns an.
Beste Grüße
Ihr Team der Madel & Kotalla Steuerberatungsgesellschaft