Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
aufgrund der Corona-Virus-Pandemie sind auch die Tätigkeiten gemeinnütziger Vereine in Hessen nahezu zum Erliegen gekommen. Daher hat das Land Hessen nun eine Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ erlassen. Demnach können ab dem 01. Mai 2020 hessische gemeinnützige Vereine und Verbände Soforthilfen für ihren ideellen Tätigkeitsbereich beantragen.
Der ideelle Bereich stellt die eigentliche Vereinsarbeit dar, d.h. es ist damit der Bereich gemeint, der unmittelbar dazu dient, den steuerbegünstigten Zweck des Vereins zu verwirklichen. Hierzu zählen die klassischen Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Zuschüsse und Spenden und Ausgaben wie z.B. Kosten für Freizeitsport, Jugendarbeit und Verbandsbeiträge. Hier können nun Vereine für laufende Kosten in diesem Bereich Soforthilfe beantragen, sofern diese nicht aus Eigenmitteln des Vereins gedeckt werden können und der Liquiditätsengpass des Vereins durch die Corona-Virus-Pandemie entstanden ist. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Diese Soforthilfe bzw. Billigkeitsleistung wird in Abhängigkeit von den Gesamtausgaben und der finanziellen Belastung des Vereins gewährt. Die Fördersumme pro antragstellendem Verein beträgt maximal 10.000,00 Euro.
Der Liquiditätsengpass und die Verwendung der Fördersumme ist nachzuweisen.
Den Antrag hierzu stellen Sie bitte beim jeweils für Ihren Verein zuständigen Ministerium, z.B. Sport oder Kultur. Sie finden die Anträge unter dem Landesportal Hessen: www.hessen.de.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch hier die Voraussetzungen an Eides statt versichern. Sofern hier nicht wahrheitsgerechte Angaben gemacht werden, würde dies ggf. den Straftatbestand des Subventionsbetruges erfüllen. Dies müsste im Einzelfall aber juristisch geprüft werden.
Weiterführende Informationen, sowie die Pressemitteilung finden Sie auch unter: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit
ACHTUNG: Soweit der Liquiditätsengpass den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und/oder den Zweckbetrieb des Vereins betrifft, greift die o.g. Förderung nicht. Für diese Bereiche gelten die Bestimmungen der Soforthilfemaßnahmen des Landes Hessen für Unternehmen. Diese beantragen Sie über das Hessische Ministerium für Wirtschaft.
Bitte informieren Sie sich hierzu zusätzlich auch gerne für Hessen unter:
Es ist wichtig, dass Sie die Einnahmen und Ausgaben ihres Vereins immer konsequent den einzelnen Tätigkeitsbereichen zuordnen. Sollten Sie hierbei Unterstützung bzw. Beratung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Weitere Hinweise:
Für Unternehmer:
Die Digitalisierung Ihrer Buchhaltung ist heutzutage wichtiger denn je geworden. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Werden Sie papierlos!
Bonuszahlungen an Arbeitnehmer:
Laut den Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro im Jahr 2020 steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Hinweis für Arbeitnehmer:
Bitte beachten Sie, dass der Empfang von Kurzarbeitergeld zu einer Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer 2020 führt.
Unser Angebot für Sie bzw. für Ihre Arbeitnehmer:
Gerne bieten wir Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 inklusive Prüfung des Steuerbescheides zu einem Pauschalpreis von netto 250,00 Euro an. Voraussetzung für die Pauschale ist, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus Ihrem Angestelltenverhältnis erzielen, Corona bedingt Kurzarbeitergeld bezogen haben und Sie vor dem Veranlagungsjahr 2020 noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Ansonsten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, attraktives Angebot.
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne, bitte sprechen Sie uns an.
Beste Grüße
Ihr Team der Madel & Kotalla Steuerberatungsgesellschaft und das Beraterteam von Consulto: www.consulto.de