Steuerliche Hinweise in der Corona Krise – ACHTUNG: Frist zur Antragstellung für die Soforthilfe endet am 31. Mai 2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

seit dem 30. März 2020 besteht die Möglichkeit beim Land Hessen über das Regierungspräsidium Kassel eine Soforthilfe auf Grund der Corona-Pandemie zu beantragen. Die Soforthilfe ist ein Thema, das nach wie vor viele Unternehmerinnen und Unternehmer umtreibt. Die Anträge für die Soforthilfe können noch bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Die Voraussetzungen dazu stellen wir Ihnen am Ende dieser Email nochmals in verkürzter Form dar. Als Anlage zu dieser Email finden Sie zudem weitere Hinweise und Änderungen zu aktuellen steuerlichen Themen: Monatsinformation zum herunterladen

Ein paar ausgewählte wichtige Informationen für Sie in Kürze:

Steuerliche Stundungsmaßnahmen:

Weiterhin hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass die Steuerpflichtigen durch steuerliche Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen entlastet werden, soweit diese wirtschaftlich durch die Corona-Krise betroffen sind. Die Finanzämter sollen hinsichtlich der Überprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Auch eine Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen ist möglich. Gerne überprüfen wir diese Maßnahmen für Sie und passen Ihre Vorauszahlungen entsprechend an. Bitte sprechen Sie uns an.

Erhöhung Kurzarbeitergeld:

Hinsichtlich den Regelungen des Kurzarbeitergeldes möchten wir Sie zudem gerne auf die am 22. April 2020 beschlossene Erhöhung hinweisen. Bislang zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60% und für Eltern 67% des Lohnausfalls. Ab dem 4. Monat des Bezugs soll sich das Kurzarbeitergeld wie folgt erhöhen:

  • Kinderlose Beschäftigte, die mindestens 50% weniger arbeiten: Erhöhung auf 70%
    (80% ab dem 7 Monat)
  • Beschäftigte mit Kindern, die mindestens 50% weniger arbeiten: Erhöhung auf 77%
    (87% ab dem 7. Monat)

Diese Erhöhungen gelten maximal bis zum 31. Dezember 2020.

Bonuszahlungen an Arbeitnehmer:

Laut den Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro im Jahr 2020 steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Hinweis für Unternehmer:

Die Digitalisierung Ihrer Buchhaltung ist heutzutage wichtiger denn je geworden. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Werden Sie papierlos!

Hinweis für Arbeitnehmer:

Bitte beachten Sie, dass der Empfang von Kurzarbeitergeld zu einer Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer 2020 führt.

Unser Angebot für Sie bzw. für Ihre Arbeitnehmer:

Gerne bieten wir Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 inklusive Prüfung des Steuerbescheides zu einem Pauschalpreis von netto 250,00 Euro an. Voraussetzung für die Pauschale ist, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus Ihrem Angestelltenverhältnis erzielen, Corona-bedingt Kurzarbeitergeld bezogen haben und Sie vor dem Veranlagungsjahr 2020 noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Ansonsten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, attraktives Angebot.

Soforthilfe des Landes Hessen:

Bitte beachten Sie hierzu die Voraussetzungen, welche wir Ihnen wie folgt (verkürzt) darstellen dürfen:

  1. Sie haben wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie.
  2. Sie waren am 31.12.2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Schaden ist erst nach dem 11. März 2020 eingetreten.
  3. Sie müssen eine Existenzbedrohung bzw. einen Liquiditätsengpass haben!

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Voraussetzungen an Eides statt versichern. Sofern hier nicht wahrheitsgerechte Angaben gemacht werden, würde dies ggf. den Straftatbestand des Subventionsbetruges erfüllen. Dies müsste im Einzelfall aber juristisch geprüft werden. Sofern aber lediglich der Liquiditätsengpass falsch berechnet worden ist, muss der zu viel ausgezahlte Betrag als Überkompensation zurückgezahlt werden.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermitteln sich für Hessen wie folgt:

  • Umsatzrückgang von mindestens 50% im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres (Vergleich April 2020 mit April 2019) – bei Neugründungen im Vergleich zum Vormonat (Vergleich April 2020 zu März 2020) und/oder die Umsatzmöglichkeit wurde durch die Corona-Allgemeinverfügungen der Regierung massiv eingeschränkt.

Die Höhe des individuellen Liquiditätsengpasses (für die Höhe des Zuschusses) berechnet sich wie folgt:

  • Kalkulierte Einnahmen für einen Zeitraum von 3 Monaten (zum Beispiel April, Mai, Juni) abzüglich der kalkulierten Ausgaben für einen Zeitraum der selben 3 Monate. Dieser Differenzbetrag ist dabei der Betrag, der maximal förderfähig ist. Zu den kalkulierten Ausgaben für einen Zeitraum der vorgenannten 3 Monate gehören allerdings nicht die Personalkosten, sowie nicht die Kosten für die private Lebensführung. Berücksichtigung finden hier nur die rein betrieblichen Sachkosten (inklusive Zins- und Tilgungsbeträge sowie Steuerberatungsgebühren – auch zum Beispiel für die Steuererklärung/Gewinnermittlung 2019, soweit diese in dem Zeitraum gezahlt werden). Sofern Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietnachlass für einen Zeitraum von mindestens 5 Monate und mindestens 20% pro Monat vereinbaren, kann der vorgenannte Liquiditätsbedarf für 5 Monate ermittelt werden.
  • Zusätzliche Eigen- oder Fremdmittel sind hingegen bei dieser Ermittlung nicht mit einzusetzen.

Die maximale mögliche Förderung in Hessen ermittelt sich nach der Mitarbeiteranzahl und beträgt in 3 Stufen 10.000 Euro, 20.000 Euro oder 30.000 Euro.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung Ihres maximal möglichen Förderbetrages sowie Ihres Liquiditätsengpasses. Unser dafür anfallendes Honorar ist dabei in den Liquiditätsengpass mit einzuplanen und zu bezahlen, so dass Sie dadurch u.U. nicht zusätzlich wirtschaftlich belastet werden.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch gerne für Hessen unter:

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfen/wichtige-antworten-zur-corona-soforthilfe

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne, bitte sprechen Sie uns an.

Beste Grüße

Ihr Team der Madel & Kotalla Steuerberatungsgesellschaft

und das Beraterteam von Consulto: www.consulto.de

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