Wichtige steuerliche Hinweise in der Corona Krise: Umsatzsteuersenkung ab dem 01. Juli 2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

um das umfassende Konjunkturpaket, auf das sich der Koalitionsausschuss am 03. Juni 2020 geeinigt hatte, zügig umzusetzen, hat das Kabinett zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Zu den zentralen Kabinettbeschlüssen zum Konjunkturpakt zählt unter anderem das zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das insbesondere eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 vorsieht. Es umfasst außerdem steuerliche Erleichterungen für alle Unternehmen sowie weitreichende Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen..

Mit dem als Anlage beigefügten Merkblatt Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020 möchten wir Sie umfassend über die Thematik der abgesenkten Umsatzsteuersätze ab dem 01. Juli 2020 informieren. Insbesondere zeitlich drängende Handlungsempfehlungen aufgrund der kurzen Vorlaufzeit sowie ausführliche Erläuterungen zur Anwendung der niedrigeren Steuersätze werden in diesem Merkblatt thematisiert.

Sollten Sie Ihre EDV-Systeme (insbesondere Kassensysteme) bislang nicht auf die neuen Steuersätze umgestellt haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihren Systembetreuern in Verbindung, um die Umsetzung noch im Juni abschließen zu können.

Auch betroffen von der Senkung der Steuersätze sind beispielsweise umsatzsteuerpflichtige Vermietungen. Ein Mietvertrag, der üblicherweise als Dauerrechnung gilt, sollte dahingehend für den betreffenden Zeitraum durch einen Nachtrag ergänzt werden.

Sollten Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte gerne mit uns in Verbindung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne.

Beste Grüße

Ihr Team der Madel & Kotalla Steuerberatungsgesellschaft

und das Beraterteam von Consulto: www.consulto.de

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